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Sozialdienst

Rolle des Sozialdienstes im Krankenhaus

Die Aufgaben des Sozialdienstes im Krankenhaus haben ihre gesetzlichen Grundlagen allgemein im § 112 SGB V und sind in fast allen Bundesländern näher in den Landeskrankenhausgesetzen geregelt. In Berlin regelt § 24 LKG auch, dass Sozialarbeiter einzusetzen sind:

§ 24
Patientenversorgung
(2) Das Krankenhaus ergänzt die ärztliche und pflegerische Versorgung auf
Wunsch des Patienten durch persönliche Hilfe und durch Maßnahmen, die sich
auf seine soziale Situation beziehen, mit dem Ziel, durch Krankheit oder Behinderung
gestörte Beziehungen des Patienten zu Familie, Beruf und Gesellschaft
zu normalisieren sowie den Patienten in allen sozialen Fragen zu beraten und
bei der Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen zu unterstützen. Dazu sind
Sozialarbeiter einzusetzen.
*)
Aus:
Landeskrankenhausgesetz (LKG) in der Fassung vom 1. März 2001

*) In Berlin ist seit September 2011 der Einsatz von Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen für die Tätigkeit der Sozialdienste nicht mehr zwingend vorgesehen. Die Bestimmungen des LKG können hier eingesehen werden. Wichtig zu erwähnen ist auch der §21 des LKG .

Die Rolle des Sozialdienstes ist allerdings weitreichender und nicht nur am Bedarf des Patienten orientiert; so ist der Sozialdienst für das Krankenhaus auch der Garant, dass z.B. eine Entlassung zu dem Zeitpunkt möglich ist, wenn die optimale Verweildauer erreicht ist. Diese ist seit Einführung der DRG (Fallpauschalensystem) für jede Erkrankung und die damit verbundenen Prozeduren (Operation, Komplexbehandlung,..) unterschiedlich, da die Einnahmen sich an diesen Fallpauschalen orientieren. Erkundigen Sie sich also nach Ihrer voraussichtlichen Verweildauer!
Achtung: Das DRG-System gilt nur im Akutkrankenhaus. In den Rehabilitationskliniken wird die Leistung auf Antrag der behandelnden Ärzte und nach Überprüfung durch den MDK durch den Kostenträger gewährt. Dabei ist von Bedeutung, ob die Entwicklung anhand der ICF "Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit" und der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) die weitere Behandlung rechtfertigt.

Weiterhin ist es eine wichtige Aufgabe des Sozialdienstes im Krankenhaus, bei ungeklärten Versicherungsbedingungen Klarheit zu schaffen, denn nur ein Versicherter Patient bringt dem Krankenhaus Einkünfte. Neben diesen ökonomischen Funktionen des Sozialdienstes im Krankenhaus ist er Ansprechpartner in verschiedenen Situationen für Mitarbeiter und Patienten, sowie deren Angehörige gleichermaßen und hat somit eine Wegweiserfunktion im immer komplexer werdenden Gesundheitsdschungel. Dennoch lastet auf dem Sozialdienst gerade durch die Ökonomisierung des Krankenhauswesens ein enormer Druck, denn es gilt, möglichst viele Patienten qualitativ gut zu beraten, deren Nachsorge zu sichern und zugleich die zeitlichen Vorgaben eingeschränkter Behandlungsdauer zu berücksichtigen.

Wonach sollte ich unbedingt fragen?

Der SD besucht nicht jeden Patienten automatisch. Lediglich bestimmte Behandlungsformen, i.d.R. bei Rehabilitationsmaßnahmen, sehen die automatische Einbeziehung des Sozialdienstes im Rahmen der Teamarbeit mit ein.

Fragen Sie also gezielt nach dem Sozialdienst!

Die Fragestellungen (Anträge zur Pflegeeinstufung, Schwerbehinderung, Reha-Maßnahmen, etc.) können sehr vielfältig und individuell unterschiedlich sein.

Sobald Sie nach dem Sozialdienst fragen, wird dieser in der Regel vom Personal in Kenntnis gesetzt und je nach Krankenhaus nach einem bestimmten Ablaufschema in Ihre Behandlung einbezogen.
Bei entlassungsrelevanten Problemstellungen veranlasst das Stationspersonal von sich aus den Besuch des Sozialdienstes beim Patienten (Hilfsmittel fehlen, eine gesetzliche Betreuung ist notwendig, eine Anschlussrehabilitation ist notwendig oder ein Pflegeplatz wird gesucht, etc.).

Fragen sie auch die behandelnden Ärzte nach der Diagnose, dem Entlassungsdatum bzw. der weiteren Planung. Leider kommt das aufklärende Gespräch aus verschiedenen Gründen oft zu kurz; entweder mangelt es an der Zeit oder aber auch der Erfahrung hinsichtlich der sozialmedizinischen Möglichkeiten. Sozialmedizin nimmt während des Studiums und in der Ausbildung des ärztlichen Personals einen verschwindend geringen Anteil ein.

Was sollte ich vor einer Entlassung regeln

Wobei unterstützt mich der Sozialdienst?

Was vor der Entlassung aus dem Krankenhaus erledigt werden muss:

• Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung; wichtig in Berlin: der Antrag wird erst dort abschließend begutachtet, wo die Pflege auch tatsächlich durchgeführt wird. Die Leistung wird dann rückwirkend ab Beginn der Pflege gewährt.
• Organisation der Hilfsmittel (ggfs. Hausbesuch vorher)
• ggfs. Wohnungsanpassung (VdK Beratung, DRK-Berlin, Pflegestützpunkte)
• Schulung pflegender Angehöriger (Pflegehospitatation in Absprache mit der Pflegedienstleitung hilft zu klären, was ich als Angehöriger leisten kann)
• Niedergelassene Ärzte suchen
• Therapeutensuche (genaue Beschreibung der Therapieformen )
• Pflegedienst bei Bedarf (möglichst mit Überleitung im Krankenhaus!)
• Antrag auf Schwerbehinderung
• WBS für Rollstuhlbenutzer-Wohnungen
• Nachsorge und Beratung durch qualifizierte Beratungsstellen einleiten.
• Pflegeeinrichtungen ansehen und prüfen *

* Leider bezahlen die Krankenkassen für Patienten im Krankenhaus den Transport zum Ansehen von Pflegeeinrichtungen, WG's oder Rehakliniken nicht, da er nicht medizinisch notwendig ist, so dass das Ansehen und prüfen entweder Sache der Angehörigen ist oder der Transport privat geregelt werden muss. Wer schon eine Telebusberechtigung hat, ist da im Vorteil. Manche Einrichtungen haben auch hauseigene Transporte, die aus dem Krankenhaus abholen (siehe auch).

Der Sozialdienst informiert über alle diese Möglichkeiten und bietet für die Patienten, deren Angehörige und gesetzlichen Betreuer Hilfe bei der Verwirklichung/Umsetzung der Ansprüche. Das bedeutet nicht in jedem Fall, dass der Sozialdienst diese Aufgaben komplett für seine Klienten übernimmt oder gar abnimmt. Oft sind Beratung und Unterstützung ausreichend. Wer jedoch mit Formularen absolut nicht zurechtkommt, sollte sich nicht scheuen, die Hilfe des Sozialdienstes auch beim Ausfüllen einzufordern.

In einigen Krankenhäusern ist die Regelung weiterführender pflegerischer Versorgung auch in die Hände von Überleitungspflegern gelegt oder organisatorisch nicht beim Sozialdienst, sondern auf den Stationen selbst angesiedelt. Hier ist in den vergangenen Jahren zunehmend eine Spezialisierung eingetreten, die von Haus zu Haus anders ausgeprägt sein kann.

Wo bekomme ich nach dem Krankenhaus Unterstützung?

Pflegestützpunkte: Dort wird eine umfassende Beratung in allen Leistungsbereichen auch über die Pflegeversicherung hinaus angeboten.

Bei komplexen Fragestellungen, die Überschneidungen oder Abgrenzungen in den gesetzlichen Grundlagen berühren, können die Reha-Servicestellen hinzugezogen werden.

Die einzelnen Bundesländer haben ein regionales Netz kommunaler Beratungsstellen für Behinderte, die zumeist an den Gesundheits- oder Sozialämtern angesiedelt sind.
Außerdem gibt es Angebote freier Träger, die sich an spezielle Zielgruppen richten ( z.B.reweca , Pfennigparade, etc.)

Nützliche Datenbanke zu Beratungsstellen:
Hannelore Kohl Stiftung
Familienratgeber
Stiftung Neuronales Netzwerk

Weiterhin bieten Betreuungsvereine die Unterstützung und Beratung für ehrenamtliche gesetzliche Betreuer.

Mobilitätshilfedienste sehen je nach Bundesland personelle Unterstützung oder ein System an Beförderungsmöglichkeiten für Behinderte vor.

Zudem bieten regionale und überregionale Selbsthilfegruppen und -verbände (z.B. Schädel-Hirnpatienten in Not , SEKIS ) ebenso Unterstützung wie bundesweit tätige Stiftungen (z.B. die Stiftung Deutsche Schlaganfall Hilfe , ZNS Hannelore Kohl Stiftung ) oder Hilfeportale (z.B. Berliner Schlaganfall Allianz e.V. (BSA) , Schlaganfall-Info und Bnb-Meh.de).

verfasst für tettricks von Gerhard Schöttner, Dipl. Soz.-Arb, (©2010, überarbeitet 2019)