Entlassung aus der Reha
In einer Akutklinik bleibt der Patient meistens nicht sehr lange, so dass vor allem die Sozia3ldienste der Rehakliniken gefordert sind, sich intensiver mit den Lebensumständen der Patienten zu beschäftigen.
Das Leben der Patienten und deren Familien ist häufig auf den Kopf gestellt. Beherrschende Gefühle sind u.a. Unsicherheit, Ängste, Trauer, sowie die Erfahrung vom Verlust der Autonomie. Es stehen tiefgreifende Entscheidungen an. Dies alles zu erfassen ist ein langwieriger Prozess, der begleitet werden sollte.
Doch häufig ist auch hier die Zeit der Mitarbeiter sehr knapp. Dem individuellen Beratungsbedarf wird vielfach nicht Rechnung getragen, denn hierzu wären regelmäßige Kontakte notwendig.
Fällt die Entscheidung für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, muss etwas adäquates gefunden werden (siehe auch hier ) . Allerdings ist es der Angehörige, der die passenden Einrichtungen aussuchen muss. Der Bedarf an Unterstützung ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Einige sind mit Adressen zufrieden und gehen selbständig auf die Suche. Andere wiederum sind hiermit völlig überfordert.
Ist eine Einrichtung ausgewählt, so wird alles Notwendige vom Sozialdienst veranlasst.
Nach der Verlegung sind für Patienten und Angehörige neben der Einrichtungsleitung, die Mitarbeiter des dortigen Sozialdienstes zuständig für Fragen zu Anträgen, Behörden usw..
Ganz anders ist es, wenn die Patienten nach Hause entlassen werden. Hier ist es unerlässlich, ein solides Netzwerk aus Angehörigen, Sozialstationen, Beratungsstellen und Behörden zu bilden. Das braucht jedoch mehr Zeit für Gespräche und Recherchen.
Besonders heikel wird es, wenn es weder Angehörige noch Freunde gibt, die sich kümmern können. Wenn hier die Sozialdienste der Kliniken versagen, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Sie werden aber meistens erst kurz vor der Entlassung über die Existenz des Patienten informiert. Oft bleibt da nicht viel Zeit, um sich ausführlich mit dem Patienten und den Angehörigen zu beschäftigen. Normalerweise müssen alle wichtigen Daten zu den Lebensumständen vorliegen, doch es kann immer wieder zu fatalen Fehlern kommen.
So ist mir ein Fall bekannt, wo eine Dame mit einem Schlaganfall angegeben hat, dass ihre Mutter im selben Haus lebe. Bei der Entlassung wurde nicht mehr nachgefragt. Dass die Mutter einer 70jährigen schon betagt und vergesslich sein könnte, ist keinem aufgefallen. Damit war der Fall für den Sozialdienst geklärt. Die Mutter wurde telefonisch benachrichtigt, aber nicht über den Zustand der Tochter aufgeklärt. Es wurde auch nicht geklärt, ob die Mutter in der Lage ist, die schwer gehbehinderte Tochter zu versorgen. Diese wurde in ihrer Wohnung abgeliefert und dort direkt ins Bett gelegt. Die Mutter ist anschließend in ihre eigene Wohnung gegangen und hat vergessen erneut nach der Tochter zu sehen. „Glücklicherweise“ war die Dame Diabetikerin und bekam seit Jahren morgens ihre Insulingabe von einem Pflegedienst. Dieser fand die Frau unterkühlt und bewusstlos im Flur liegend. Sie hatte es nicht mehr zur Toilette geschafft und war schwer gestürzt.
Wo bekomme ich Unterstützung?
Die eigentlichen Probleme beginnen erst mit der Entlassung nach Hause. Die Zuständigkeit des Kliniksozialdienstes endet aber leider an der Kliniktür. Ein strukturiertes Nachsorgenetz, das den Betroffenen bei den nächsten Schritten begleitet, existiert (bis auf wenige Ausnahmen) leider nicht.
Die betroffene Familie betritt meistens Neuland. Schwierigkeiten mit Krankenkassen, Behörden und Gerichten sind das eine Feld. Oftmals gibt es Probleme im Umgang mit den Patienten, die sich völlig verändert verhalten. Auch die Anwesenheit der Pflegedienste im häuslichen Umfeld ist nicht einfach zu verkraften.
Eine kleine Auswahl an möglichen Anlaufstellen (Adressen finden Sie im Internet, Gelben Seiten, Telefonbuch, bundesweite Behördenhotline 115):
- Berliner Krisendienst
- Telefonseelsorge
- Pflege in Not (für pflegende Angehörige)
- Sozialstationen, Pflegedienste
- Selbsthilfegruppen
- Behindertenverbände (ISL e.V. , BAG Selbsthilfe , ABB e.V. , etc.)
- Pflegestützpunkte in Berlin
- VDK , SoVD
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
- Behörden (Behördliche Anlaufstellen werden in jedem Bundesland anders genannt und organisiert. Beispiele: Behindertenberatung der Bezirke, Beratungs- und Koordinierungsstellen, Ämter für soziale Leistungen / Sozialamt, Behindertenbeauftragte, Versorgungsämter)
Nützliche Datenbanken zu Beratungsstellen:
Hannelore Kohl Stiftung
Familienratgeber
Die aktuellen Pflegestärkungsgesetze finden Sie hier!