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Logopädie

Unterschied zwischen Sprach-und Sprechstörungen

Schädigungen des Gehirns können neben Störungen des motorischen Apparates und verschiedenen Funktionsausfällen der Sinneswahrnehmungen und anderer kognitiver Aufgaben auch zu Störungen der Kommunikationsfähigkeit führen. Hierbei wird zwischen Sprachstörungen und Sprechstörungen unterschieden.

Sprachstörungen (Aphasien) sind Störungen der Fähigkeit Sprache in all seinen Erscheinungsformen zu verwenden, gesuchte Wörterwerden nicht gefunden, Wörter werden eventuell fehlerhaft gesprochen, Wörter können nicht größeren Äußerungen oder Sätzen zusammengefügt werden. Dies betrifft das Sprechen, aber auch das Verstehen von gesprochenen Äußerungen, ebenso in der Regel das Lesen und Schreiben.

Sprechstörungen (Dysarthrien/ Sprechapraxien) betreffen die Fähigkeit, Bewegungen auszuführen, die notwendig sind, um deutlich artikuliertes Sprechen hervorzubringen. Am Sprechen beteiligt sind die Atmung, die Stimmgebung im Halsbereich und die Bewegungen im Mundbereich, die Zunge, die Lippen, der Unterkiefer. Alle diese Bereiche können durch eine Hirnschädigung in ihrer Beweglichkeit und /oder Steuerung und ihren Empfindungen eingeschränkt sein. Die Folgen können ein schlecht verständliches oder sogar unverständliches Sprechen sein.

Schluckstörungen (Dysphagien), das heißt, Probleme bei der Nahrungsaufnahme bzw. des Schluckens sind weitere Bereiche, bei denen infolge einer Gehirnschädigung Störungen auftreten können. Diese können sehr weitreichende Folgen nach sich ziehen bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen.

Alle diese genannten Störungsbereiche können und müssen durch Logopäden / Sprachtherapeuten therapiert werden, und das in allen Phasen der Erkrankung mit einem frühestmöglichen Beginn der Therapien. Wie bei allen anderen Erkrankungen ist eine gute, differenzierte Diagnostik die Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie.

Wer macht Diagnostik & Therapie?

Hier gibt es mehrere Berufsgruppen, die die entsprechende Ausbildung haben. Man findet häufig zwei unterschiedliche Bezeichnungen in Kliniken und Praxen, entweder Logopädie oder Sprachtherapie.

Gibt es einen Unterschied zwischen Sprachtherapie und Logopädie?

Logopäde/Logopädin ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung durch das Logopädengesetz von 1980 und durch den Zusatz "staatlich geprüft" gekennzeichnet. Es handelt sich um eine dreijährige Fachschulausbildung zum sogenannten Heilmittelerbringer.

Die Bezeichnung Sprachtherapeut hingegen ist nicht geschützt und ist eine Art Oberbegriff für verschiedene Berufsgruppen, die sprachtherapeutisch tätig sind. Neben den Logopäden gibt z.B. Sprachheilpädagogen, Klinische Linguisten, Patholinguisten, Klinische Sprechwissenschaftler, Schlaffhorst-Andersen-Therapeuten.
Die verschiedenen Ausbildungen haben z.T. unterschiedliche Schwerpunkte.

Die Logopädenausbildung vermittelt umfassend die gesamte Breite peripherer und zentraler Störungen, der motorischen und kognitiven Prozesse im Spracherwerb der Kinder und der Sprachverwendung im Erwachsenenalter.

Die meisten anderen oben genannten Berufsgruppen erwerben ihre Kenntnisse in einem Studium an einer Hochschule bzw. Universität. Bei den Linguisten beispielsweise stehen in der Ausbildung die sprachwissenschaftlichen Grundlagen im Vordergrund. Dies führt zu einer vertieften Kenntnis sprachlicher Prozesse und seinen Störungen.

Im beruflichen therapeutischen Alltag sind aber die Arbeitsfelder aller Berufsgruppen weitgehend ähnlich gestaltet. Dabei hängt es eher davon ab, wo Kolleginnen und Kollegen tätig sind: in einer Akutklink, in einer Rehabilitationsklinik oder einer Praxis.

In den letzten 20 Jahren hat sich vor allem im klinischen Bereich, aber auch zunehmend in den ambulanten Praxen das Aufgabenfeld des Sprachtherapeuten erweitert um die Diagnose und Behandlung von Störungen der Nahrungsaufnahme bzw. des Schluckens.

Bei welcher Hirnschädigung ist Logopädie wichtig?

Schlaganfall ist die häufigste Ursache für Aphasien und weitere Störungen des Sprechens und der Nahrungsaufnahme (ca. 80%).

Diese werden durch Verengungen bzw. -Verschlüsse (ca. 85%) der gehirnversorgenden Blutgefäße (Arterien) oder durch ein Platzen der Gefäße (ca. 15%) mit nachfolgender Hirnblutung ausgelöst.
Durch die Unterbrechung der Blutversorgung bestimmter Hirnareale können Funktionen des Gehirns außer Kraft gesetzt werden, das entsprechende Hirngewebe stirbt ab. Sind wesentliche Sprachregionen betroffen, führt dies entsprechend auch zu Ausfällen sprachlicher Funktionen.


Weitere Ursachen, die zu den beschriebenen Störungen führen können:

Schädel-Hirn-Trauma, also Schädigungen nach Unfall oder anderer Gewalteinwirkungen auf das Gehirn

Gehirntumor (Krebserkrankung) oder die Folgen der operativen Entfernung eines Tumors

Gehirnentzündungen (z.B. Encephalitis)

Allerdings ist der Schlaganfall mit ca. 80% aller Hirnschädigungen die häufigste Ursache.
Welche Funktionen jeweils beeinträchtigt sind und die damit verbundene Frage, ob eine logopädische Behandlung notwendig wird, hängt ab von der Art und dem Ort im Gehirn, der nicht mehr mit Sauerstoff versorgt wurde und welche Gehirnzellen abgestorben sind. Es gibt es sechs Blutgefäße (Arterien), die das Gehirn mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgen. Grundsätzlich kann jedes dieser Gefäße vollständig betroffen und verschlossen sein, häufiger ist aber nur ein Teil der nachfolgenden komplexen "Verästelung", der Äste und Zweige des Hauptstammes unterbrochen.
So kann man sich also vorstellen, dass es sehr viele verschiedene Variationsmöglichkeiten des Schädigungsortes gibt und eine entsprechende große Zahl der Störungsmuster. Es gibt zwar immer wiederkehrende typische Muster der Störungen, jede/r einzelne Betroffene unterscheidet sich aber mit seinen Problemen bei genauerer Untersuchung von jedem anderen. Jeder weist sein sehr persönliches, individuelles Störungsmuster auf.

Degenerative Erkrankungen
Es gibt einige Erkrankungen des Gehirns, die das Gehirn z.T. weiträumig befallen und ganz unterschiedliche Auswirkungen auf die Sprache, das Sprechen und die Nahrungsaufnahme haben. Die sogenannten degenerativen Erkrankungen wie verschiedene Demenzformen wie Alzheimer, die Parkinsonsche Krankheit oder Multiple Sklerose erfordern auf verschiedenen Ebenen sprachtherapeutische Interventionen.

Mögliche Folgen einer Hirnschädigung

Aufbau des Gehirns:
Das Gehirn ist unser wichtigstes Organ mit der höchsten Komplexität. Es verarbeitet alle eingehenden Informationen unserer Sinnesorgane, steuert alle Handlungen und Reaktionen und regelt alle lebenswichtigen Funktionen. Es besteht vereinfacht gesagt im Wesentlichen aus drei Teilen: dem Großhirn, dem Kleinhirn und dem Stammhirn (auch Hirnstamm) - (vgl. rechte, obere Grafik).

Schädigung des Großhirns
Das Großhirn besteht aus zwei eigenständigen, symmetrisch angeordneten Hälften (Hemisphären), die durch Nervenfasern, dem sog. Balken (Corpus callosum) miteinander verbunden sind. Über ihn werden Informationen zwischen den beiden Hirnhälften ausgetauscht. Oberflächlich betrachtet ähneln sich die beiden Hälften sehr, allerdings sind ihre Aufgaben sehr unterschiedlich, jede Hälfte ist spezialisiert für bestimmte Funktionen. Es gibt viele verschiedene Zentren für ganz spezielle Aufgaben.
Die Symptome nach einer Großhirnschädigung können dem entsprechend sehr vielfältig sein. (Siehe Artikel Schlaganfall) Störungen der Sprache treten vor allem auf bei linkshirnigen Schädigungen, da sich hier bei der überwiegenden Zahl der Menschen das Sprachzentrum befindet. Häufig verbindet sich damit eine rechtsseitige Körperlähmung. Auch Sprechstörungen können auftreten in Form von Dysarthrien und/oder Sprechapraxien (link) und Schluckstörungen (Dysphagien).

Schädigung des Kleinhirns
Das Kleinhirn ist hauptsächlich zuständig für die motorische Kontrolle des Körpers. Alle Bewegungen von groben Bewegungen der Arme oder Beine bis hin zu den feinsten, komplexesten Bewegungen z.B. beim Klavierspielen oder Sprechen werden von dort gesteuert und gelernte, automatisierte Bewegungsabläufe gespeichert. Die häufigste Folge ist eine Sprechstörung, eine spezielle Form: die sog. ataktische Dysarthrie (oder cerebelläre Dysarthrie) auf Grund einer Störung der feinmotorischen Kontrolle der Sprechbewegungen. Das Sprechen wirkt unregelmäßig, "abgehackt", Silben werden stärker getrennt gesprochen (skandierend). Die Verständlichkeit ist u.U. eingeschränkt.

Schädigung des Stammhirns
Das Stammhirn steuert alle grundlegenden, lebenserhaltenden Funktionen wie Atmung, Stoffwechsel, Blutdruck, Herzschlag. Die Nervenbahnen, die das Großhirn mit dem gesamten motorischen und den sensorischen Apparat verbinden, laufen über das Stammhirn. Bei einer Schädigung können entsprechend die Nervenbahnen betroffen sein und damit kann auch das gesamte Spektrum unserer Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt werden: die Extremitäten, der Rumpf, der Kopf und damit der Trakt zur Nahrungsaufnahme und der Sprechapparat. Es können je nach Schädigungsort und -ausmaß einzelne Organe und Funktionen betroffen sein bis hin zu einem nahezu kompletten Ausfall der motorischen Steuerung, zum Locked in -Syndrom mit Tetraparese (Lähmung aller Extremitäten,vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Parese#Tetraparese ) und Ausfall der Schluck- und Sprechfunktionen bei komplett erhaltenen Großhirnfunktionen.

(© Heinrich Mundt, 2010, http://www.sprachtherapie-mundt.de)

Phasen der neurologischen Rehabilitation

Dieses Phasenmodell dient der Orientierung zum Verlauf der Rehabilitation nach einem neurologischen Ereignis.

Ausgehend von dem akuten Ereignis kann der Prozess der Gesundung unterschiedliche Verläufe nehmen. Die einzelnen Stufen drücken die verschiedenen Schweregrade einer Erkrankung aus, je nach dem welche medizinischen und therapeutischen Maßnahmen jeweils durchgeführt werden müssen und können. Entsprechend gibt es in den Reha-Kliniken Abteilungen, die für diese Stufen eingerichtet sind.

Liegt eine weitreichende, schwere Störung vor, wird der Verlauf möglicherweise mit einer längeren Verweildauer in der Abteilung der B-Phase verbunden sein. Bei Verbesserung der Symptomatik schließt sich die C-Phase an und gegebenenfalls die D-Phase.

Bei weniger schweren Störungen und günstigem Verlauf kann eventuell direkt von der Akutphase in eine Abteilung der D-Phase verlegt werden. Es kann aber auch in jeder Phase die Entwicklung stagnieren oder ganz aussetzen. Dann muss eventuell eine Verlegung in die Phase F erwogen werden.

Jede einzelne Erkrankung nimmt ihren eigenen Verlauf, der nicht immer vorherbestimmbar ist.

Logopädie im Krankenhaus

Logopädie bei Frau Burg, 2006
Logopädie bei Frau Burg, 2006

Rehabilitationsklinik und ambulant-neurologische Rehabilitationseinrichtung oder Tagesklinik
(verfasst für tettricks, © 2010 Ulrike Burg)


Die logopädische Diagnostik und Therapie sollte direkt nach einem Schlaganfall , also schon im Krankenhaus, beginnen. Da sich der Patient in dieser Zeit noch in der Akutphase (Phase A) befindet (ungefähr die ersten vier Wochen nach der Erkrankung), muss damit gerechnet werden, dass sich die Symptome noch stark verändern.

Eine detaillierte Diagnostik ist zu diesem Zeitpunkt oft nicht möglich, da die Belastbarkeit des Patienten häufig nur gering ist. Es sollte jedoch eine orientierende Untersuchung und Bestandsaufnahme der Störungen erfolgen.

Das bedeutet, dass untersucht und beschrieben werden muss, welche Einschränkungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Hat der Patient eine Sprachstörung (Aphasie) und hat Probleme mit der Wortfindung, der Grammatik, dem Sprachverständnis sowie Lesen und Schreiben?

Hat er eine Sprechstörung (Dysarthrie, Sprechapraxie) und kann Wörter und Sätze nicht mehr deutlich aussprechen? Leidet er unter einer (häufig halbseitigen) Gesichtslähmung (Facialisparese), so dass das Gesicht schief ist oder sich nur noch eingeschränkt bewegen lässt?

Und liegt vielleicht eine Schluckstörung (Dysphagie) vor, so dass der Patient bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme gefährdet ist, weil er sich häufig verschluckt oder ihm Nahrung, Flüssigkeit und Speichel aus dem Mund laufen? All dies sollte jetzt orientierend untersucht werden, damit dann, je nach Belastbarkeit und Kooperationsfähigkeit des Patienten, mit der Therapie begonnen werden kann.

Im Vordergrund der Therapie von Störungen, die die Kommunikation beeinträchtigen (Aphasie, Dysarthrie, Sprechapraxie), sollte zunächst die Sicherung der Verständigung stehen. Bevor also mit dem Üben an den einzelnen Störungen begonnen wird, sollte dafür gesorgt werden, dass der Patient sich in seinem Alltag so gut wie möglich mitteilen kann.

Die Hilfsmittel und Methoden orientieren sich dabei an den individuellen Fähigkeiten des Einzelnen. Hier gibt es keine Patentlösung und oft muss improvisiert werden. Mögliche Wege können ein Kommunikationsbuch, Papier und Bleistift, eine Buchstabentafel oder die Kommunikation über Fragen des Gesprächspartners und Ja / Nein-Antworten des Patienten sein.

(Anmerkung von tettricks: Auf der Seite Buchstabentafel , gewöhnen musste).

Manchmal kommt es vor, dass trotz aller Bemühungen kein Weg gefunden werden kann. Dann sollte direkt mit der Therapie begonnen werden, um Fähigkeiten zu erarbeiten, die dann zur Kommunikation genutzt werden können.

Im Falle einer Schluckstörung sind neben der eigentlichen Therapie einige Dinge sofort zu klären und zu berücksichtigen: Es muss trotz Schluckstörung eine ausreichende Versorgung mit Flüssigkeit und Nährstoffen erfolgen und gleichzeitig muss die Sicherheit des Patienten gewährleistet werden. Eine Schluckstörung kann im schlimmsten Fall zu Lungenentzündung oder Ersticken führen. Häufig wird übergangsweise eine Nasensonde gelegt, um Sicherheit und ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Ist eine Rückbildung der Schluckstörung in nächster Zeit nicht absehbar, muss unter Umständen operativ eine Magensonde (PEG) gelegt werden. Beide Maßnahmen müssen nicht auf Dauer bleiben. Die Therapie der Schluckstörung wird parallel dazu weiter geführt.

(Anmerkung tettricks: Auch ich lebe noch heute mit solch einer Sonde. Im Verlauf der Therapie hat sich meine Schluckfähigkeit aber schon verbessert, was ich natürlich sofort und genüsslich in meinen Alltag eingebaut habe – ein enormer Lebenszuwachs!!)

Sobald eine künstliche Ernährung nicht mehr notwendig ist, werden die Sonden entfernt. Aber auch bei leichteren Schluckstörungen sollte schnell gehandelt werden. Wichtige Schritte sind eine Kostanpassung (zum Beispiel nur breiige Kost, an der man sich nicht so leicht verschlucken kann) und eine gute Aufklärung des Patienten und seiner Angehörigen.

Fragen Sie im Zweifelsfall, ob eine Schluckstörung vorliegt und ob besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Essen und Trinken eingehalten werden müssen.

Nach Akutphase in die Rehabilitationseinrichtung

(Phase B-C oder direkt in Phase D)

Aus dem Krankenhaus kann der Patient, wenn sein Zustand es erfordert, in eine neurologische Rehabilitationsklinik verlegt werden.

Den Antrag hierfür stellt das Krankenhaus bei den Krankenkassen. Die sich anfänglich noch rasch verändernden Symptome stabilisieren sich etwas. Auch der Allgemeinzustand verbessert sich. Man kann nun eine detailliertere Diagnostik erheben und die Therapie fortführen.
Die alltägliche Kommunikationsfähigkeit und die Gewährleistung einer ausreichenden und sicheren Nährstoffversorgung sind weiterhin wichtige Aspekte. Im Vordergrund steht jetzt aber das systematische Üben. Hauptaufgabe ist die „Reparatur“ der Einschränkungen.
Dies kann manchmal etwas abstrakt wirken, weil der direkte Zusammenhang zur Störung für den Laien nicht immer unmittelbar einsichtig ist. Scheuen Sie sich nicht, als Patient oder Angehöriger die Therapeutin zu fragen, was sich hinter den Übungen verbirgt! Überhaupt ist spätestens jetzt der Zeitpunkt, zu dem Sie ausführlich beraten werden sollten.

Welche Einschränkungen liegen vor, welche Konsequenzen haben sie für den Alltag, was wird in der Therapie dagegen getan, was können Sie selber tun? Diese Fragen sollten jetzt und im weiteren Verlauf immer wieder besprochen werden. Suchen Sie auch als Angehörige den Kontakt zu den Therapeutinnen und fragen Sie, ob Sie einer Therapie beiwohnen dürfen.

(Anmerkung von tettricks: Auch meine Frau hat sich im Lauf der Zeit zur Fachfrau entwickelt. Gemeinsam mit mir hat sie sich immer wieder informiert und dieses Wissen dann kreativ eingesetzt, um mich in meiner Rehabilitation zu unterstützen.)

An den Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik kann sich eine Weiterbehandlung in einer neurologischen Tagesklinik oder ambulanten Rehabilitationseinrichtung anschließen.

Man kann aber auch direkt aus dem Krankenhaus dorthin gehen, wenn ein Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik nicht notwendig ist.

Ein solcher Aufenthalt muss bei der Krankenkasse gesondert beantragt werden. Dies macht der zuständige Arzt. In einer solchen Einrichtung trifft man wieder auf alle therapeutischen Fachgruppen sowie auf Ärzte und Krankenschwestern, aber man wohnt zu Hause und ist nur für die Dauer der Behandlungen in der Einrichtung.

Kann man den Weg dorthin noch nicht selbständig bewältigen, wird man von einem Fahrdienst morgens von zu Hause abgeholt und nach den Therapien wieder dorthin zurückgebracht.
Hier setzen sich die Therapien wie in der Rehabilitationsklinik fort. Oft ändert sich aber der Schwerpunkt ein bisschen. Da die Patienten nun wieder in ihrem normalen häuslichen Alltag leben, treten manche Probleme in den Hintergrund und andere, die im geschützten Rahmen der Klinik nicht ins Gewicht fielen, gewinnen an Bedeutung.

Hilfen, die in der Klinik selbstverständlich vorhanden waren, müssen für zu Hause besorgt werden und die Herausforderungen des Alltags müssen nun in eigener Verantwortung bewältigt werden. So stellt der Aufenthalt in der ambulanten neurologischen Rehabilitationseinrichtung oder Tagesklinik den Übergang zwischen der stationären Komplettversorgung und dem neuen, veränderten Alltag dar.

(© Ulrike Burg, 2010)

Therapie in der ambulanten Phase

in der Sprachtherapeutischen Praxis, bei Hausbesuchen in privater Umgebung oder in einer Betreuungs- oder Pflegeeinrichtung
(verfasst für tettricks, © 2010, Heinrich Mundt
http://www.sprachtherapie-mundt.de)


Wer verordnet Logopädie / Sprachtherapie?
Verordnung für alle neurologisch bedingten Sprach- und Sprechstörungen und auch Schluckstörungen können alle Allgemeinmediziner, prakt. Ärzte und Fachärzte wie Neurologen, HNO-Ärzte bzw. Phoniater, Internisten ausstellen. Bei betroffenen Kindern können natürlich auch die Kinderärzte entsprechend tätig werden.

Wie sehen solche Verordnungen aus ?

In den Heilmittelrichtlinien, die u.a. die verschiedenen sprachtherapeutischen Störungsbilder und deren Optionen der Behandlungsmöglichkeiten auflisten, sind für jedes Störungsbild sog. Indikationsschlüssel festgelegt. Bei den neurologisch bedingten Störungen (vor allem Schlaganfall ) gibt es im Wesentlichen drei solcher Schlüssel:

SP5 steht für zentrale, erworbene Störungen der Sprache, also die Einschränkung der Fähigkeit, sich sprachlich mitzuteilen, z.B. Wortfindung, Satzbau, Lautproduktion usw.

SP6 steht für zentrale, erworbene Störungen des Sprechens, also die Einschränkung, gesprochene Sprache motorisch adäquat umzusetzen

SC1 steht für zentrale, erworbene Störungen des Schluckaktes bzw. der Nahrungsaufnahme, also die Einschränkung, Nahrung in gewohnter Weise aufzunehmen, in den Mund führen, kauen und sicher schlucken, ohne das Nahrung in die Atemwege gelangt.

Alles was auf diesen Verordnungen eingetragen wird, liegt im Ermessensspielraum der Ärzte. Rechtliche Ansprüche auf Häufigkeit und Dauer gibt es nicht.

Welche Möglichkeiten der Verordnung gibt es?

Wie viele Therapieeinheiten pro Verordnung?
Es wird zunächst eine Erstverordnung ausgestellt auf der (normalerweise) 10 Therapieeinheiten verordnet werden. Die Folgeverordnungen können dann für max. 20 Therapieeinheiten ausgestellt werden. (Bei SC1 nur 10 Therapieeinheiten) (Dies kann interessant sein für zuzahlungspflichtige Patienten, da hier einmal die Rezeptgebühr gespart werden kann, die für jede Verordnung fällig wird. (siehe folgenden Abschnitt)

Gibt es eine Begrenzung der Therapiedauer ?
Mit der Erstverordnung wird der sog. Regelfall eröffnet, der bei den Indikationen SP5, SP6 und SC1 60 Therapieeinheiten umfasst. Verordnungen, die darüber hinaus gehen, müssen von der Krankenkasse laut Heilmittelrichtlinien genehmigt werden. In der Praxis haben die meisten Kassen aber inzwischen davon Abstand genommen und verzichten auf das Genehmigungsverfahren. Es sind Langzeittherapien möglich, die sich über Jahre erstrecken, vorausgesetzt, die verschreibenden Ärzte und die Krankenkassen tragen das mit.

Für den Fall, dass von der Krankenkasse keine weitere Therapie bewilligt werden, die Therapie aber von Seiten des Patienten und des Therapeuten weiterhin für sinnvoll erachtet werden, lohnt es sich immer Einspruch zu erheben. Häufig erreicht man dadurch doch noch eine weitere Bewilligung. Will der Arzt nicht weiter verordnen, sollte man sich unter Umständen nach einem anderen Arzt umschauen.

Wie viele Therapieeinheiten pro Woche (Therapiefrequenz) können verschrieben werden. (Einzeltherapie):
Prinzipiell kann von 1x pro Woche bis zu 5x pro Woche eingetragen werden. Der Maximalfall von 5x wird allerdings relativ selten realisiert, wenn es auch in vielen Fällen sinnvoll wäre. Bei Aphasien sollten nach Möglichkeit 3 Einheiten von 60 Minuten pro Woche verordnet werden (siehe nächsten Abschnitt).
Die Zahl der Häufigkeit wird durch verschiedene Faktoren begrenzt: Einmal sicherlich durch die Bereitschaft der Ärzte, solche Mengen zu verordnen bzw. die fehlende Bereitschaft der Kassen, solche Intensivtherapien zu finanzieren. Auf der anderen Seite gibt es Kapazitätsbegrenzungen der sprachtherapeutischen Praxen für diese intensiven Therapien. Außerdem ist auch die Belastbarkeit mancher Patienten begrenzt, sowohl die geistige wie auch die körperliche, und wenn der tägliche Weg in die Praxis zu aufwändig ist auf Grund körperlicher Behinderungen oder auch noch andere Therapien zu besuchen sind.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Die Therapiedauer kann variieren von 30 Minuten, 45 Minuten bis zu 60 Minuten.
Bei Aphasie sollte diese mind. 45 Minuten, besser noch 60 Minuten betragen.

Sind bei den Verordnungen Zuzahlungen zu leisten?
Verordnungen zur Sprach-. Sprech- und Stimmtherapie sind wie auch alle anderen Therapien und Medikamente zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung beträgt 10% der Behandlungskosten und pro Verordnung 10€ und ist an den Therapeuten zu entrichten.

Allerdings besteht die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Dazu muss man einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Erforderlich sind der Nachweis des Einkommens und die gesammelten Rechnungen der bisherigen Zuzahlungen. Bei chronischen Erkrankungen tritt die Zuzahlungsbefreiung ein, wenn die Ausgaben für die medizinische Versorgung 1% des Jahreseinkommens erreicht haben. Manche Krankenkassen befreien auch schon von der Zuzahlung, wenn zu Jahresbeginn ein bestimmter Pauschalbetrag bezahlt wird. Fragen Sie Ihre Krankenkasse!

Wie viel und wie lange ist Logopädie sinnvoll?

Grundsätzlich gilt: So viel und so lange wie möglich!

Allerdings gibt es da verschiedene Begrenzungen der Häufigkeit und Dauer von Therapie. Gibt es in verschiedenen Rehabilitationseinrichtungen noch die Möglichkeiten, bei Bedarf täglich Einzeltherapie und evt. zusätzlich noch Gruppen- und/oder Computertherapie, so ist das im ambulanten Therapiebereich relativ selten realisierbar.

Effektivität von Sprachtherapie bei Aphasie
In den letzten Jahren gab es verstärkt Untersuchungen zur Effektivität von Sprachtherapie insbesondere bei Aphasie. Die Ergebnisse weisen alle in die Richtung: Nur hohe Intensität der Therapie erbringt nachweisbare Effekte.
Die häufig von ambulanten Einrichtungen praktizierte Therapiehäufigkeit und –dauer 1x pro Woche 45 Minuten erweist sich somit als wenig effektiv. Sicher nachweisbare Effekte treten erst auf ab 3-4 Stunden Therapie pro Woche.

Ein Vergleich, von dem ich weiß, dass er hinkt und nur begrenzt zulässig ist: Stellen Sie sich vor, Sie möchten eine Fremdsprache erlernen. Was halten Sie für effektiver: Wenn Sie ein Jahr lang dafür einmal in der Woche zum Unterricht gehen und zwischendurch nicht ständig üben oder sie absolvieren einen zeitlich begrenzten Intensivkurs von mehreren Stunden in der Woche?

Das Ziel von 3-4 Stunden in der Woche wird sich im Praxisalltag allerdings oft schwer realisieren lassen. Einerseits würden zur Zeit nicht alle Versicherungsträger und/oder Ärzte entsprechende Verordnungen bewilligen, andererseits fehlen oft auch in den Praxen die entsprechenden Therapiekapazitäten, zumal bei neurologischen Patienten häufig Hausbesuche notwendig werden.

Sind Therapiepausen sinnvoll?

Sprechtherapie mit Herrn Mundt, 2010
Sprechtherapie mit Herrn Mundt, 2010

Therapiepausen bzw. Intervalltherapie

Den oben erwähnten Untersuchungen war es auch zu entnehmen, dass eine intensive Intervalltherapie effektiver ist als eine langfristige, niedrigfrequente Therapie,
Intervalltherapie bedeutet, dass sich Phasen intensiver Therapie mit 4 bis 6 Stunden in der Woche über einige Monate mit Therapiepausen abwechseln.

Ein kleines Rechenexempel: Bei 45 Minuten Therapie pro Woche über ein Jahr ergeben sich grob gerechnet ca. 40 Stunden. Verteilt man diese Stunden auf 4 Stunden in der Woche, so ergeben sich 10 Wochen Intensivtherapie und dann würde wieder eine Therapiepause eingelegt. Die Kosten wären also nicht höher aber effektiver eingesetzt.

Hausbesuche-Gruppentherapie-Übungen zu Hause

Hausbesuche
Ist ein Patient nicht in der Lage, selbständig eine Praxis aufzusuchen, kann der Arzt zusätzlich Hausbesuche verordnen. Diese werden von den meisten niedergelassenen Praxen angeboten.

Gruppentherapie / Computertherapie
Es können auch Gruppentherapien verordnet werden, das heißt, dass mehrere Patienten in unterschiedlicher Anzahl gemeinsam an einer Therapiesitzung teilnehmen.
Ergänzend zur Einzeltherapie besteht die Möglichkeit eines zusätzlichen Trainings am Computer. Es gibt eine größere Anzahl von Therapie- und Übungsprogrammen.

Sind ergänzende Übungen zu Hause sinnvoll?
Es ist empfehlenswert zur Ergänzung der Therapie, soweit wie möglich, zusätzliche Aufgaben für den häuslichen Bereich mitzugeben und später zu besprechen.

Was macht man in einer solchen Therapie?

Das hängt zunächst mal von dem Störungsbild ab. Die Inhalte unterscheiden sich stark voneinander, je nachdem ob eine Aphasie, Dysarthrie, Sprechapraxie oder Dysphagie vorliegt oder auch mehrere Störungsebenen sich überlagern.

Sprachstörungen (Aphasien)
Sprachstörungen zeigen ein vielfältiges, komplexes Erscheinungsbild auf verschiedenen sprachlichen Ebenen: Lautebene, Wortebene, Satzebene, Textebene. (link zum Aphasieartikel?) Das führt meist zu einer allgemeinen Störung der Kommunikationsfähigkeit in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Eine differenzierte Diagnostik ist notwendig, um die genauen Symptome zu bestimmen und daran die Ziele für die Therapie festzulegen.
Grob unterscheiden lassen sich zwei Ansätze in der Aphasietherapie:

1.) Sprachsystematische Übungen:
In Abhängigkeit der gestörten sprachlichen Ebenen werden systematische Übungen mit den sprachlichen Elementen dieser jeweiligen Ebenen durchgeführt am Sprechen, Verstehen, Lesen und Schreiben. Je nach Schweregrad der Aphasie wird gearbeitet , zBsp. auf der
Wortebene > Übungen zur Wortfindung und/oder zur korrekten lautlichen Bildung der Wörter und das Verstehen von Wörtern.
Satzebene > Aufbau komplexerer aus mehreren Wörtern bestehende Äußerungen bis zu kurzen und auch längeren Sätzen und das Verstehen von Sätzen.
Textebene > Produktion und Verständnis von Texten

2.) Kommunikative Übungen:
Kommunikative Therapie dient vor allem der Nutzung, Aktivierung und dem Aufbau aller verfügbaren kommunikativen Wege wie Sprechen, Schreiben, Zeichnen, Gesten einsetzen. Dabei steht im Vordergrund die Kommunikation, der Austausch von Informationen. Es kommt nicht auf die korrekte sprachliche Form an wie bei der sprachsystematischen Therapie sondern nur auf die Verständigung und Verständnissicherung. Es werden also fehlerhafte Äußerungen nicht korrigiert, sondern es wird nur auf die Verständlichkeit geachtet.

Sprechstörungen (Dysarthrien)
Übungen zum Aufbau der Sprechmotorik auf den verschiedenen Ebenen der Atmung, Stimmgebung und Artikulation. Beweglichkeit der Artikulationsorgane wie z.B. Zunge und Lippen sollen gefördert werden. Sprechübungen zur Flüssigkeit und Deutlichkeit der Artikulation.

Sprechstörungen (Sprechapraxien)
Übungen zur willkürlichen, bewussten Anbahnung von gezielten Sprechbewegungen bzw. zur Verbesserung fehlerhafter Lautbildung.

Schluckstörungen (Dysphagien)
Übungen zur Verbesserungen der Schluckfunktionen, Anpassung der Ernährung an die Störung, Training von kompensatorischen Schlucktechniken zur Reduzierung des Risikos vom Eintritt von Nahrung in den Atmungsapparat.


verfasst für tettricks Heinrich Mundt, & Ulrike Burg (© 2010 )

Sprachtherapie MUNDt
Logopädische Gemeinschaftspraxis
(H. Mundt, J. Graf-Wegner, B. Brandt)
Behandlung aller Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen bei Erwachsenen und Kindern

Bürgerheimstr. 4 - 10365 Berlin - Lichtenberg
http://www.sprachtherapie-mundt.de
Telefon 030 / 577 959 88 oder 0173 6086 441
Fax: 030 / 5577 9772